Keine Osterfeuer erlaubt!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in der derzeitigen Krisensituation NICHT zulässig ist, Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) zu veranstalten.
Unabhängig von derzeitigen Vorgaben aufgrund der COVID19-Krise stellt das Abbrennen von Grünschnitt und anderen Materialien im eigenen, privaten Garten (nicht allgemein zugänglich) jedenfalls KEIN Osterfeuer dar, selbst wenn es zu Ostern abgebrannt wird. Solche Feuer sind ABSOLUT VERBOTEN. Grünschnitt wie Äste, Laub und Gehölz gehören auf die Grünschnittdeponie oder gehäckselt und kompostiert. Bauabfall und anderer Müll sind niemals zu verbrennen, sondern beim örtlichen Sammelzentrum abzuliefern oder in den dafür vorgesehenen Sammelbehältern zu entsorgen.
Diese Ausführungen entsprechen dem Bundesluftreinhaltegesetz (BLRG) und der Burgenländischen Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung (Bgld. VVAV) und gelten unabhängig von der aktuellen COVID19-Krise ohne Einschränkung. Bei Zuwiderhandeln sieht das Gesetz Strafen bis zu € 3.630,- vor (siehe § 8 BLRG).