ABLAGERUNG VON STROHBALLEN AUF DER GRÜNSCHNITTSAMMELSTELLE VERBOTEN

Veröffentlicht am: 26.06.2024

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger!

Es wurden Strohballen auf der GRÜNschnittsammelstelle abgelagert. Dies ist nicht erlaubt und verursacht zusätzliche Kosten für die Entsorgung. Es wird darauf hingewiesen, dass die GRÜNschnittsammestelle ausschließlich für frische, lose GRÜN- und GRASschnitt-Abfälle vorgesehen ist und nicht z. B. gebundene Strohballen. 

Der Verursacher wird hiermit aufgefordert seine Strohballen wieder abzuholen und geeignet entsorgen zu lassen. 

Sollten hier weiterhin nicht für die GRÜNschnittsammelstelle geeignete Abfälle entsorgt werden, ist die Marktgemeinde Minihof-Liebau gezwungen, die Gebühren für die Abfallsammelstelle erneut zu erhöhen, um die Mehrkosten abdecken zu können.