- Am Samstag, dem 7. O...
Der Gemeindrat hat in seiner Sitzung vom 19.06.2023 beschlossen, die in der Marktgemeinde Minihof-Liebau geltende E-Bike-Förderung per 31.12.2023 einzustellen.
Bis 31.12.2023 besteht sohin noch die Möglichkeit, um eine E-Bike-Förderung anzusuchen.
Fördervoraussetzung für die einmalige Förderung der Marktgemeinde Minihof-Liebau:
- Kauf des E-Bikes im österreichischen Fachhandel
- Saldierte Rechnung einer österreichischen Fachfirma
- Hauptwohnsitz des Förderungswerbers in der Marktgemeinde Minihof-Liebau
Anträge (inkl. Rechnungskopie und IBAN für die Förderungsauszahlung ) richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail bis spätestens 31.12.2023 an das Gemeindeamt Minihof-Liebau (post@minihof-liebau.bgld.gv.at ).
Bis 31.12.2023 besteht sohin noch die Möglichkeit, um eine E-Bike-Förderung anzusuchen.
Fördervoraussetzung für die einmalige Förderung der Marktgemeinde Minihof-Liebau:
- Kauf des E-Bikes im österreichischen Fachhandel
- Saldierte Rechnung einer österreichischen Fachfirma
- Hauptwohnsitz des Förderungswerbers in der Marktgemeinde Minihof-Liebau
Anträge (inkl. Rechnungskopie und IBAN für die Förderungsauszahlung ) richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail bis spätestens 31.12.2023 an das Gemeindeamt Minihof-Liebau (post@minihof-liebau.bgld.gv.at ).