INFORMATION ZUR BAULANDMOBILISIERUNGSABGABE

Veröffentlicht am: 01.12.2022
Information zur Einhebung der Baulandmobilisierungsabgabe, welche erstmals für das Jahr 2022 rückwirkend zu zahlen sein wird:

Die Vorschreibung der Baulandmobilisierungsabgabe erfolgt ab Frühjahr 2023 durch das Amt der Burgenländischen Landesregierung.

In den nächsten Tagen wird jeder Haushalt ein allgemeines Informationsschreiben zur Baulandmobilisierungsabgabe des Amtes der Bgld. Landesregierung erhalten.

Für Fragen und Antworten wird seitens des Landes Burgenland eine Hotline eingerichtet, welche von

Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr und am
Freitag von 07:30 bis 13:00 Uhr

unter der Nummer +43576001025 erreichbar sein wird.
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